Mitglied werden
Laut BundesKleinGarten-Gesetz:
"Ein Kleingarten ist ein Garten zur
nichterwerbsmäßigen, gärtnerischen Nutzung,
der zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen
für den Eigenbedarf und zur Erholung dient"
um PÄCHTER einer Parzelle zu werden,
bedingt es ORDENTLICHES* MITGLIED
im KGV zu werden !
Dazu muss er in einer Anwärter-Liste eingetragen sein,
die laufende Anwärter-Reihenfolge beachtet sein,
eine "freie" Parzelle zur Verfügung stehen und
der Anwärter vom Vorstand geprüft/bewilligt worden sein.
Ein LGH /Vereins Ausschluss darf nicht vorliegen !?
Die Vereins-Satzung muss ausdrücklich anerkannt werden
und in dessen Sinne
"Willen zur kleingärtnerischen Betätigung" erkennbar sein !?
Sprechen Sie bitte in unserer BÜRO-Stunde s.[Termine])
den Vorstand an und tragen Sie sich dort nach Vorgespräch
in die Anwärter-Liste ein !
oder als erstkontakt vorab ONLINE per Kontaktformular
s.[Kontakt zum KGV]
Bevorzugt werden
z.Zt. junge Familien mit Kindern aus HH !!!
* es gibt auch
Partner- oder reine Förder-Mitgliedschaft !
Vorteil: Stimmrecht bei günstigem Beitrag