Licht-Gemeinde
Alle PÄCHTER bilden die "LICHTGEMENSCHAFT" im Verein "Gartenfreunde-Tegelsbarg 595" und haben eine eigene LICHTORDUNG* (2003) neben der KGV-Satzung. Grund: Licht/Strom auf allen 95 Parzellen ist eine eigenständige beschlossenen General-Option seit Gründung des Vereins, welche ausserhalb der KGV-Satzung zu regeln ist !
Eine Person als ElektroWART (eWart) zur Durchführung/Aufsicht der Lichtordnung ist zu wählen.
Ablesung der Zählerstände:
Strom wird jährlich zum letzten Wochenende Juni ** persönlich durch eWart abgelesen incl. einer Sichtkontrolle des äusseren Verteilerkastens. Der Versorger stellt zu diesem Zeitpunkt seinerseits den Antrag auf Ablesung. Diese geschlossene Prozedur ist notwendig um die stets auftretende Verlustrechnung*** zu erstellen, welche als pauschal Umlage von jedem Pächter zusätzlich zu seinem Eigenverbrauch zu zahlen ist (MV-Beschluss).
Die Erstellung der Stromrechnung (LGH-Programm) und Einforderung der Beträge obliegt dem Vereinskassierer. Es gibt ein eigenes "Stromkonto" neben dem Vereinskonto.
Wartung/Reparaturen/Umbauten/Erweiterungen:
dürfen nicht von den Anschlussteilnehmern ausgeführt werden, sondern obliegt dem eWART !
für Mitglieder "LOGIN" ausführen (komplette INFO)
*siehe [Lichtordnung*]
** siehe [Statistik*]
*** siehe [Verw.Kosten*]
für Vorstand/eWart "LOGIN" ausführen
Stromlauf_79_Anlage